Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt.[1] Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die
Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.